WP-Kurs Arbeitslehre / Hauswirtschaft/Wirtschaft     2019 / 2020





Rechtsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit

Teil 3

Zur Erinnerung:

Wir haben bei der Geschäftsfähigkeit geklärt:

  •  Menschen von 0 bis unter 7 Jahre sind nicht geschäftsfähig
  •  Menschen ab 7 bis unter 18 Jahre sind beschränkt geschäftsfähig
  •  Menschen ab 18 Jahre sind unbeschränkt geschäftsfähig

Dann haben wir das Thema "Botengänge" bei unter Siebenjährigen besprochen sowie die Tücken des "Taschengeld-Paragraphen" kennengelernt.
Wir wissen, dass Jugendliche keine Ratenkäufe tätigen dürfen und dass die Eltern ein "Geschäft mit nur Vorteilen" nicht verbieten dürfen.

Eine letzte Ergänzung hierzu: Wenn die Eltern ein Arbeitsverhältnis erlaubt haben (z.B. eine Ausbildung), dann darf ein Jugendlicher auch alle damit verbundenen Geschäfte tätigen; also z.B. selbst ein Konto eröffnen, damit der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung überweisen kann.

Zur Situation über 18 Jahren ist nicht viel zu sagen. Diese Personen dürfen alle Geschäfte selbstständig durchführen, übernehmen allerdings auch die volle Verantwortung.
Also: Mietvertrag abschließen, Einkaufen incl. Ratenkäufe, Handyverträge (ist auch ein Ratenkauf!!!), heiraten (auch das ist juristisch ein Vertrag).
Diese Freiheit ist natürlich schön, hat aber auch ihre Tücken. Ich kenne Menschen, die - weil sie immer wieder das neueste Smartphone haben wollten - drei Handyverträge gleichzeitig hatten und mit den Kosten in große Probleme kamen. Denn wenn man dann auch
noch immer die neuesten Jeans, Schuhe, Taschen, Kosmetikprodukte, elektronischen Geräte etc. haben möchte, passiert es ganz schnell, dass am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist.
Überschuldung bei Jugendlichen über 18 Jahre ist leider kein seltenes Thema.

Rechtsgeschäfte / Willenserklärung

Jetzt wäre eigentlich noch das Thema "Rechtsgeschäfte" dran.
Ich werde unten einen Link einstellen, der Dich zur pdf-Version einer Power-Point-Präsentation führt.
Ab Seite 39 findest Du die Folien zur Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.
Daran schließen sich (ab Folie 54) die Informationen zu "Rechtsgeschäfte / Willenserkllärlung" an. Diese werde ich hier aus Zeitgründen weitgehend überspringen.
Du darfst Dir aber bei Interesse gerne die Folien ansehen, ich denke, sie sind auch ohne weitere Erklärung einigermaßen verständlich.

Kaufvertrag

Für unser Alltagsleben ist das große Thema "Kaufvertrag" noch sehr wichtig.
Hierzu gehören die Fragen:

 • Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
 • Was ist überhaupt ein Kaufvertrag? Wie kommt er zustande?
 • Was kann ich tun, wenn es Probleme gibt ("Mängelrüge")?
 • Muss ich mir alles gefallen lassen? Welche Rechte habe ich?

Beginnen wir mit dem

Unterschied zwischen "Eigentum" und "Besitz".

Diese beiden Begriffe werden im normalen Leben oft gleich benutzt, sie sind es aber auf keinen Fall.

Eigentum ist die rechtliche Gewalt über eine Sache.
Besitz ist die tatsächliche Gewalt.

Die Definition ist etwas schwer verdaulich. Da brauchen wir ein paar Beispiele:

Beispiel 7:
Du bist mit Deinen Eltern in einem Restaurant. Nach dem Essen gehst Du zur Garderobe, nimmst die dort aufgehängte Jacke und verlässt das Restaurant.
Zu Hause stellst Du fest, dass Du die falsche Jacke erwischt hast.
Bist Du jetzt Eigentümer oder Besitzer der Jacke oder nichts von beidem?

Denkpause!!!

Du besitzt zwar die Jacke (Du hast sie tatsächlich in Deiner Hand), aber Du bist nicht der Eigentümer (der muss jetzt leider frieren!).

Beispiel 8:
Ede ist Profi-Dieb. Er öffnet gewaltsam die Tür eines Autos, schließt den Wagen kurz und fährt davon.
Ist er Besitzer oder Eigentümer des Autos oder nichts von beidem?

Denkpause!!!

Klar ist: Eigentümer ist er natürlich nicht.
Die meisten Menschen würden auch verneinen, dass Ede Besitzer des Autos ist.
Aber hier gehörst Du ab sofort zu den Schlauen im Lande:
Ede ist tatsächlich Besitzer des Autos, denn er hat es tatsächlich in seiner Gewalt.

Beispiel 9:
Herr Becker hat im Internet einen neuen Toaster gekauft.
Wann ist er Besitzer, wann Eigentümer?

Denkpause!!!

Wenn der Toaster zu Hause eintrifft, ist Herr Becker der Besitzer (er kann ihn sogar schon ausprobieren).
Eigentümer ist er aber erst, wenn er die Rechnung bezahlt hat und der Verkäufer das Geld auf dem Konto hat.

Beispiel 10:
Ein letztes Beispiel zu diesen beiden Begriffen:
Onkel Heinz hat einen kleinen frechen Dackel.
Du findest den aber ganz süß und gehst mit ihm und dem kleinen Sohn Max von Onkel Heinz für zwei Stunden in den Wald.
Was jetzt?

Denkpause!!!

Natürlich ist Onkel Heinz weiter der Eigentümer des Hundes, Du bist aber für zwei Stunden der Besitzer, denn Du hast ihn an der Leine. (Tiere sind ja bekanntlich eine Sache!)
Deinen Neffen Max besitzt Du natürlich nicht, er ist ja eine eigene Person mit eigener Rechtsfähigkeit.

Und was ist, wenn der Dackel einen anderen Spaziergänger beißt?
Obwohl Du Besitzer des Hundes bist, trägst Du keine Verantwortung für den Vorfall, dies muss Onkel Heinz als Eigentümer mit dem Geschädigten klären.

So, das hätten wir also geklärt.

Aufgabe:
Denke Dir mindestens fünf weitere Beispiele aus, in denen der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer deutlich wird, und schreibe sie in Dein Heft.

Und hier noch der versprochene Link:

Link: Kaufen und Verkaufen